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Häufig gestellte Fragen

Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?

Ja natürlich – jedoch würden wir davon abraten! Nach unserer Erfahrung zahlt sich diese Vorgehensweise für Eigentümer nicht aus. Es verbergen sich viele Nachteile! Diese erläutern wir Ihnen auch gern persönlich!

Was ist ein qualifizierter Makleralleinauftrag?

Bei dieser Variante des Maklerauftrags übernimmt ein einziger Makler die Vermarktung Ihrer Immobilie. Der Vorteil für Sie: Ein individuelles Marketingkonzept sowie höchstes Engagement.

Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?

Ein regionaler Immobilienmakler kennt den lokalen und regionalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, damit Ihre Immobilie in kürzester Zeit erfolgreich einen neuen Eigentümer findet. Ein falscher Preis - egal ob „Fantasiepreis“ oder „Schnäppchenpreis“ – führt in der Regel zu enormen Verlusten für den Eigentümer.

Der Immobilienverkauf ist mit einem hohen Aufwand verbunden. Vor allem fehlen Eigentümern häufig die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe professionell und angemessen zu widmen.
Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer unter der Rubrik „Verkaufen“.

Wieso bekomme ich als Interessent eine Widerrufsbelehrung, obwohl ich gar keinen Maklervertrag unterschrieben habe?

Bei Anfragen per E-Mail, Telefon, über unsere Homepage oder eines der Immobilienportale entsteht automatisch ein sogenannter „Fernabsatzvertrag“. In diesem Fall sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu informieren. Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrages entstehen keine Kosten für Sie. Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn ein notariell beurkundeter Kaufvertrag Ihrerseits unterschrieben wurde. Eine Besichtigung ist natürlich auch kostenlos für Sie!

Kann ich meine Immobilie auch privat verkaufen?

Es steht natürlich jedem frei, seine Immobilie auch selbst zu vermarkten. Jedoch sollten Sie ausreichend Zeit einplanen und sich mit der Materie wirklich ernsthaft auskennen und auseinandersetzen. Es ähnelt einem Vollzeitjob, Ihr Telefon wird nicht stillstehen.

Gern übernehmen wir die gesamte Vermarktung für Sie! Lediglich die Unterschrift unter dem Kaufvertrag können wir nicht für Sie übernehmen.

Wie finde ich den richtigen Makler?

Das ist keine leichte Entscheidung. Schließlich geht es um Ihr Eigentum und Sie vertrauen Ihr Vermögen einem „Fremden“ an. Leider gibt es in der Branche auch schwarze Schafe unter den Immobilienmakler.
Informieren Sie sich noch vor Abschluss eines Maklervertrages genau über Ihren zukünftigen Vertragspartner. Kundenrezensionen verschaffen Ihnen bereits einen ersten Eindruck über die Dienstleistung, diese finden Sie z.B. auf ImmobilienScout24 oder Google.

Was ist meine Immobilie wert?

Das hängt von vielen Faktoren ab (Lage, Zustand, Alter, aktuelle Marktsituation, etc.). Ein erfahrener und regionaler Immobilienmakler kennt den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie, um diese optimal zu vermarkten und das gesamte Potenzial auszuschöpfen.

Für eine erste Einschätzung bzw. Marktwertanalyse nutzen Sie unsere kostenlose Immobilienbewertung, bei der wir Ihnen bereits kurzfristig eine Richtung vorgeben können.

Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Für die Vermietung oder Verkauf Ihrer Immobilie ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Interessenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen.

Je nach Objekt muss ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis angefertigt werden, diese erhalten Sie bei diversen Energieberatern, teilweise auch bei Ihrem Schornsteinfeger.
Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung eines rechtssicheren Energieausweises, sprechen Sie uns gern darauf an!

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“). Mit anderen Worten gesagt: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“.  Das Bestellerprinzip gilt nicht für die gewerbliche Vermietung.

Muss ich als Eigentümer / Verkäufer den Makler bezahlen?

Teilweise! Am 23.12.2020 trat das neue Maklergesetz in Kraft, das besagt, dass Käufer und Verkäufer die Maklerprovision zu selben Teilen bezahlen müssen. Jedoch es gibt auch die Ausnahmen der Regel, diese können wir Ihnen gern persönlich erläutern.

Des Weiteren haben wir haben eine Vermarktungsstrategie entwickelt, bei der Sie eine fällige Provision zum größten Teil minimieren können. Sprechen Sie uns gern hierzu an!

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